Käuferschutz oder Wettbewerbsverstoß?

Bun­des­kar­tell­amt über­prüft eBays payPal-Pflicht.

Seit ges­tern müs­sen alle eBay–Ver­käu­fer, die weni­ger als 50 Bewer­tungs­punkte haben, zwingend Pay­Pal als Zah­lungs­op­tion anbie­ten. Auf­grund zahl­rei­cher Beschwer­den prüft das Bun­des­kar­tell­amt nun, ob darin ein Wett­be­werbs­ver­stoß liegt.

Gegen­über der Wirt­schafts­wo­che erklärte der Spre­cher des Bun­des­kar­tell­amts Kay Weid­ner, dass aller­dings noch kein for­mel­les Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den sei. Viel­mehr werde sich das Amt nun von eBay erklä­ren las­sen, warum man den Pay­Pal–Zwang ein­ge­führt hat. Immer­hin müs­sen die Ver­käu­fer pro Trans­ak­tion neben einem Fest­be­trag von 0,35 Euro auch bis zu 3,9 Pro­zent des Betra­ges bei Zah­lungs­ein­gän­gen von außer­halb der EU an den Zah­lungs­an­bie­ter abführen.

eBay gibt an, mit der Zah­lungs­ab­wick­lung über Pay­Pal vor allem seine Käu­fer schüt­zen zu wol­len. Im Falle der Nicht­lie­fe­rung oder sons­ti­ger Unstim­mig­kei­ten mit dem Anbie­ter, wür­den die Käu­fer in berech­tig­ten Fäl­len ihr Geld zurückerhalten.

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